Bei der Zutrittskontrolle liest ein RFID-Lesegerät die Kennung einer Karte oder eines Transponders kontaktlos per Funk aus. Die Zutrittsanlage prüft die zugehörige Berechtigung und steuert danach die Tür.

Wie sicher die Anlage ist und wie gut sie den Datenschutz wahrt, hängt vom verwendeten Medium sowie von den Lesern und Steuergeräten ab. Wichtig sind auch die Verwaltung der Berechtigungen und die Frage, ob die Anlage Zutritte einzelnen Personen zuordnet und protokolliert.

So prüft die Zutrittsanlage eine Karte

Ein Lesegerät an der Tür liest die Kennung eines Ausweises oder Transponders. Eine zentrale Steuerung oder ein Türgerät prüft, ob diese Kennung für den Zugang berechtigt ist. Bei einer Freigabe betätigt die Anlage das Sperrelement, zum Beispiel einen Türöffner.

Damit ist RFID nur ein Teil der Zutrittskontrolle. Hinzu kommen die Lesegeräte, die Steuerung, die Türtechnik und die Verwaltung der Berechtigungen. Eine Anlage arbeitet online, wenn eine zentrale Stelle die Berechtigungen prüft oder verwaltet. Bei einer Offline-Anlage müssen Sie klären, wie neue oder geänderte Berechtigungen auf die einzelnen Türen übertragen werden und wie verlorene Medien gesperrt werden.

Elektronische Berechtigungen erleichtern Änderungen vor allem dann, wenn viele Türen oder häufig wechselnde Zugangsrechte verwaltet werden. Dafür brauchen Sie passende Geräte, eine sorgfältige Einrichtung und eine laufende Verwaltung. Die AMEV empfiehlt für öffentliche Gebäude, die höheren Anschaffungskosten mit den möglichen Vorteilen bei der Verwaltung und beim Ändern von Berechtigungen abzuwägen. Eine allgemeine Kostenersparnis gegenüber mechanischen Schließanlagen lässt sich daraus nicht ableiten.

Mehrere unbeschriftete Chipkarten neben einem Lesegerät. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Frequenz und Karte müssen passen

RFID umfasst verschiedene Funktechniken. Die Frequenz, das Protokoll und die Bauform des Mediums müssen zum Leser passen. NFC ist eine Nahfeldtechnik. Eine NFC-Karte ist deshalb nicht automatisch mit jedem RFID-Leser kompatibel. Eine NFC-Kennung allein sagt weder aus, ob die Kommunikation verschlüsselt ist, noch ob das Medium kryptografische Funktionen hat.

Bei passiven UHF-Tags erzeugt der Leser das Funkfeld. Der Tag sendet seine Antwort, indem er einen Teil dieses Signals zurückwirft. „Passiv“ beschreibt die Energieversorgung und sagt nicht, ob ein Tag beschrieben werden kann. Bei Zutrittskontrollen entscheidet der konkrete Anwendungsfall, welche Technik und welches Medium geeignet sind.

Prüfen Sie die Herstellerangaben zu Leser und Ausweis gemeinsam. Berücksichtigen Sie außerdem die Einbausituation: Metallflächen, Türmaterial, Montageort und andere Funkquellen beeinflussen die Funktion. Pauschale Angaben zur Reichweite helfen bei der Auswahl nur, wenn sie zu den konkreten Geräten und Bedingungen passen. Für Funkgeräte sind zudem die jeweils geltenden Frequenzvorgaben der Bundesnetzagentur maßgeblich.

Sicherheit hängt von der Anlage ab

RFID-Karten haben unterschiedliche Sicherheitsmerkmale. Manche Medien übermitteln vor allem eine Kennung; andere unterstützen kryptografische Funktionen, mit denen sich Kommunikation und Zugriff auf Kartendaten absichern lassen. NFC allein sagt nichts darüber aus, ob solche Funktionen vorhanden sind.

Auch Produkte desselben Herstellers haben unterschiedliche Sicherheitsmerkmale. NXP nennt für MIFARE Classic EV1 den Algorithmus Crypto1 und verweist für sicherheitsrelevante Anwendungen auf andere Produktfamilien. Für MIFARE DESFire EV3 gibt der Hersteller unter anderem AES-Unterstützung an. Solche Angaben beschreiben einzelne Produkte, nicht die Sicherheit einer vollständigen Zutrittsanlage.

Fragen Sie daher, wie Ausweis und Leser miteinander kommunizieren, wie die kryptografischen Schlüssel verwaltet werden und wie die Leser mit der Zentrale kommunizieren. Klären Sie außerdem, wie Betreiber verlorene Medien sperren, Berechtigungen ändern und die Anlage verwalten. Ein gut geschützter Chip gleicht keine unsichere Schlüsselverwaltung oder fehlerhafte Konfiguration aus. Die AMEV empfiehlt, die zuständigen IT-Stellen bereits bei Planung und Beschaffung einzubeziehen.

Zutritte und Protokolle trennen

Eine Zutrittsberechtigung legt fest, wer welche Tür öffnen darf. Ein Zutrittsprotokoll hält dagegen einzelne Ereignisse fest und kann sie einer Person zuordnen. RFID selbst bedeutet nicht, dass Bewegungen aufgezeichnet oder Personen geortet werden. Das hängt davon ab, welche Daten die Anlage speichert und wie der Betreiber sie nutzt.

Wenn Sie Zutritte protokollieren, legen Sie Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherfrist und Zugriffsrechte fest. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt unter anderem Zweckbindung und Datenminimierung. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erforderlich, wenn eine geplante Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt. Sie ist nicht automatisch für jede RFID-Karte vorgeschrieben.

Auch im Arbeitsverhältnis kommt es auf den konkreten Einsatz an. Nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn eine technische Einrichtung dazu bestimmt ist, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Das gilt nicht automatisch für jede Zutrittskontrolle. Wenn sich anhand der Protokolle das Verhalten von Beschäftigten auswerten lässt, sollte der Betriebsrat frühzeitig einbezogen werden.

Karte, Lesegerät und Schloss als Sicherheitssymbol. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Normen im deutschen Kontext

DIN EN 60839-11-1:2013-12 behandelt Anforderungen an elektronische Zutrittskontrollanlagen und Geräte. Sie ist eine wichtige technische Referenz. Daraus folgt jedoch nicht, dass sie unabhängig vom Gebäude und Anwendungsfall automatisch eine gesetzliche Pflicht für jedes Zutrittssystem darstellt.

Für öffentliche Gebäude bietet die AMEV-Empfehlung Nr. 171 eine Planungshilfe. Sie behandelt unter anderem Planung, Ausschreibung, Abnahme, Betrieb und Instandhaltung; für den Bundesbau wurde sie am 8. Januar 2024 eingeführt. Ihr Anwendungsbereich macht sie nicht zu einer allgemeinen Vorgabe für jedes private oder öffentliche Gebäude in Deutschland.

Was Sie vor der Auswahl prüfen

Bevor Sie Angebote vergleichen, beschreiben Sie den geplanten Einsatz: Welche Türen sollen gesichert werden und wie oft ändern sich die Berechtigungen? Legen Sie vorab fest, ob die Tür bei Stromausfall oder einer Störung verriegelt oder freigegeben sein soll.

Prüfen Sie anschließend die angebotenen Medien und Leser als zusammengehörige Produkte. Lassen Sie die Funktion an den vorgesehenen Türen unter realen Einbaubedingungen testen und klären Sie, wie Verwaltung, Sperrung verlorener Ausweise und Wartung im Betrieb ablaufen. Wenn die Anlage Zutritte protokolliert, definieren Sie vorher den Zweck und begrenzen Sie Speicherung und Zugriff.